Minister Matschie hat im September einen Ombudsrat Inklusion ins Leben gerufen. Dieser Ombudsrat soll als unabhängiges Gremium ein kompetenter Ansprechpart-ner für Eltern sein, die mit den Schullaufbahnentscheidungen (Förderschule oder Gemeinsamer Unterricht) für ihre Kinder nicht einverstanden sind bzw. zu den ge-troffenen Entscheidungen noch Klärungsbedarf haben.
Der Ombudsrat wird die Fragen zu den Entscheidungen im Rahmen der Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf unter Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und Vorgaben prüfen, Unterstützungen aufzeigen und Empfehlungen aussprechen, um am Einzelfall orientierte Lösungen aufzuzeigen.
Eine weitere Aufgabe des Ombudsrates ist es, aus den Einzelfällen verallgemeine-rungswürdige Empfehlungen zu grundsätzlichen Fragen im Verfahren zur Feststel-lung von sonderpädagogischem Förderbedarf aufzuzeigen.
Der Ombudsrat kann keine Anordnungen erteilen, Verwaltungsentscheidungen aufheben und anwaltliche Beratungen durchführen. Er ist ausschließlich beratend tätig und wendet sich empfehlend an die Verantwortlichen, um zur Lösung von entstandenen Konflikten beizutragen.
Die Anrufung des Ombudsrates ist kostenlos.
Neben dem Vorsitzenden, Herrn Dr. Paul Brockhausen, Thüringer Beauftragter für Menschen mit Behinderung, wurden ein Vertreter der betroffenen Eltern, ein Vertre-ter der Landeselternvertretung und ein Vertreter des vds Landesverbandes Thüringen e.V. berufen.
Der Ombudsrat hat seine Arbeit aufgenommen. Informieren Sie sich bitte über die Kontaktdaten auf der Homepage des TMBWK.