Entwicklung der Schülerschaft

In fast allen Bundesländern stieg die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung überproportional stark zur Einwohnerzahl an. Von 1990 bis 2015 stieg die Förderrate von 0,6% auf 1,1% der gesamten Schülerschaft. In Thüringen sind es sogar 1,8% (2013). Die Gründe können nur ansatzweise erhellt werden. Sowohl aus der Studie von E. Grüning (Heilpädagogische Forschung Band 40, Heft 3, 2014) als auch aus einer Erhebung aus Bayern von Dworschak (2012) wird deutlich, dass die Anzahl der Familien mit Kindern mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung mit einem niedrigen sozialen Status signifikant höher ist als bei Familien mit Kindern ohne Förderbedarf (in Schleswig-Holstein liegt der Anteil an der Gesamtschülerschaft mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung laut der Studie von Grüning bei ca. 70%, in Bayern laut Dworschak et al., 2012 bei ca. 40 %). Erfahrungswerte in Thüringen zeigen, dass dies hier ebenso zutrifft. Als Konsequenz aus den Ergebnissen der Studie wird u.a. festgehalten, dass sich Elternarbeit insgesamt mehr am sozialen Status der Familie ausrichten muss als es vermutlich vielerorts bisher der Fall ist.

Inklusion

Inklusive Maßnahmen, in denen einzelne Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung beschult werden, stellen oft eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar. Besonders die Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf werden durch ungeeignete Rahmenbedingungen schwer belastet. Nicht selten münden sie in einer Rückführung der Schülerin/ des Schülers in eine Schulen bzw. ein Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Dies Phänomen wird in mehreren Bundesländern und bei uns beobachtet.

Inklusion kann unter entsprechenden Voraussetzungen gelingen:
Positionspapier der GE-Referenten zur „Inklusiven Bildung für Menschen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“

  • Die Chance auf Bildung in/ mit der eigenen Peergroup ist vorrangig für jegliche
    Bildungsprozesse anzusehen. Zur positiven Weiterentwicklung des Selbstkonzepts beinhaltet inklusive Bildung für Menschen mit FSGE die Chance zu sozialen Kontakten untereinander. Eine sogenannte wohnortnahe inklusive Beschulung ist demzufolge als nachrangig zu betrachten.
  • Menschen mit FSGE müssen an allen Bildungsorten gleichberechtigte Chancen auf echte Beteiligung erfahren. Dazu müssen die Beteiligungsprozesse sowohl auf Gruppen- als auch auf Institutionsebene ritualisiert sein.
  • Die Vermittlung von fachrichtungsspezifischen Bildungsinhalten ist für eine umfassende Bildung von Menschen mit FSGE an allen Bildungsorten unabdingbar.
  • Für Schülerinnen und Schüler in einer inklusiven Schule gibt es Personal, das fachrichtungsspezifisch angemessen qualifiziert ist, über permanente Fortbildung verfügt und im ausreichenden Maße über interne und externe Formen der Beratung zurückgreifen kann
  • Inklusive Bildung für Menschen mit FSGE im Rahmen von allen Schularten ist qualifiziert begleitet durch ein zuständiges Beratungs-/ Kompetenzzentrum (z.B. Förderzentrum oder auch Zentren für unterstützte Pädagogik etc.) welches die unabdingbare fachrichtungsspezifische Unterstützungs- und Vernetzungsarbeit leistet
  • Die Tätigkeit der Lehrkräfte an den Schulen wird unterstützt durch weitere an der Schule angegliederte (Schulbegleiter usw.) und extern arbeitende Menschen unterschiedlicher Profession. Eine Koordination erfolgt im Sinne eines Case-Managements
  • Schulen tauschen sich im Rahmen regionaler Netzwerke im Sinne eines Kompetenztransfers untereinander aus.
  • Im Rahmen inklusiver Bildung werden bedarfsorientierte spezielle Angebote für Menschen mit FSGE vorgehalten.
  • Für inklusive Bildungssituationen verfügt die jeweilige Schule über eine umfassende sächliche Ausstattung.
  • Inklusive Bildung für Menschen mit FSGE bedarf diverser zusätzlicher Räumlichkeiten zum einen zur Differenzierung und zum anderen für basale Lernangebote oder auch unterrichtsimmanente Förder- und Therapieangebote.
  • In den Lehrplänen aller Schularten sind sowohl in allen Fachbereichen entsprechende basale Angebote als auch die Entwicklungsbereiche differenziert verankert.
  • Unterricht im Rahmen inklusiver Bildung ist subjektzentriert und stellt den Auf- und Ausbau eines positiven Selbstkonzepts in den Mittelpunkt
  • Kompetenzorientierte Förderung basiert grundsätzlich auf fachrichtungsspezifisch fundierter lernprozessbegleitender Diagnostik
  • Ein inklusives Bildungsangebot für Menschen mit FSGE beinhaltet, dass alle Übergänge von der einen Einrichtung in die nächstfolgende angemessen organisiert und begleitet werden.
  • Für inklusive Bildungsangebote sind notwendige Unterstützerkreise mit unterschiedlichen Aufgaben bereitgestellt bzw. organisiert
  • Die notwendigen Ressourcen für Veränderungen hin zu mehr inklusiver Bildung müssen zur Verfügung stehen.

Weitere Schwerpunkte der Referentenberatungen 2015/2016

Die folgenden Themen werden nur kurz umrissen, zeigen aber, welche aktuellen Herausforderungen die Schulen GE bewegen.

In mehreren Bundesländern und in Thüringen kommt es zunehmend zu personellen Engpässen bei der Versorgung mit Sonderschullehrkräften. Dies ist bei den eher steigenden Aufgaben wie der Inklusion nicht hinnehmbar.

Vielerorts werden Formen von Kooperation als Möglichkeit zur inklusiven Bildung von Menschen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung angedacht bzw. umgesetzt.
Nach einer Phase der „lupenreinen Inklusion“ könnte das auch bei uns schon erfolgreich ausprobierte Modell von Kooperationsklassen in Grund- und Regelschulen neu bedacht werden.

Überlegungen und Demonstrationen zu Standards und Indikatoren für den Einsatz von Tablets bewiesen, wie diese Medienart den Unterricht bereichern kann und die Schüler unserer Schulart hochmotiviert sind. Die Programme und die Handhabung von“ iPads“ (Apple) erweisen sich dabei als didaktischer Vorteil. Zu erwähnen ist jedoch, dass in Deutschland die Einsicht der Schulträger, Tablets als „normales“ Lehrmittel anzuschaffen, gering entwickelt ist.

Vermehrt wird von anderen Bundesländern berichtet, dass Schüler mit „intensivem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf“ durch das zeitweise oder längere Ruhen der Schulpflicht keine fachgerechte Förderung erfahren. Von Thüringen sind bisher erfreulicher Weise keine vermehrten Fälle bekannt. Oder ?

Hinweise, dass immer wieder ausschließlich Assistenzkräfte diese Schülerklientel im ganzen Schultag betreuen, ist eine Gefahr, die es zu vermeiden gilt. Der Bildungsanspruch auch dieser besonderen Schülerschaft muss von geeigneten Fachkräften verantwortet werden.

Von Interesse dürfte auch die Thematik des „historischen Forums“ auf dem Sonderpädagogischen Kongress 2016 in Weimar sein, das sich mit der Auseinandersetzung um die Rolle der Sonderpädagogik im dritten Reich befasste.

Bisher gibt es kaum Erkenntnisse, wie in Thüringen das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und die „Euthanasie-Aktion“ für Menschen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung angewandt wurden und ob Sonderschul- lehrer dabei tätig waren. Jüngst wurden erst im Erfurter Gesundheitsamt Akten dazu gefunden, die in einem zugemauerten Raum lagen.

Hubert Nekola
Referent Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung